Schätzungen

Wertschätzungen durch das Ortsgericht

Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von:


Grundstücken
beweglichen Sachen
Nutzungen eines Grundstücks
Rechten an einem Grundstück
Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind;

soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.


Die örtliche Zuständigkeit des Ortsgerichts ist auf die jeweilige Gemarkung der Gemeinde/der Stadt bzw. eines Ortsteils begrenzt.