Sie können Ihre Unterschrift/en bzw. Dokumente beglaubigen lassen. Das ist die Besonderheit: Die Beglaubigungen des Ortsgerichts sind öffentliche Beglaubigungen. Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit des Ortsgerichts Langenselbold müssen Personen,
ihren ständigen Wohnsitz oder
ständigen Aufenthalt
in Langenselbold haben.Das Ortsgericht Langenselbold können Sie ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn
sich Ihr ständiger Arbeitsplatz in Langenselbold befindet
die Beglaubigung im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht.