StartseiteInformationenBeglaubigungen

Sie können Ihre Unterschrift/en bzw. Dokumente beglaubigen lassen.

Das ist die Besonderheit: Die Beglaubigungen des Ortsgerichts sind öffentliche Beglaubigungen.

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit des Ortsgerichts Langenselbold müssen Personen,

ihren ständigen Wohnsitz oder

ständigen Aufenthalt



in Langenselbold haben.

Das Ortsgericht Langenselbold können Sie ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn

sich Ihr ständiger Arbeitsplatz in Langenselbold befindet

die Beglaubigung im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht.




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