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Willkommen beim Ortsgericht Langenselbold

Ortsgerichte gibt es ausschließlich im Bundesland Hessen. Sie sind ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung, die rechtliche Vorgänge unkompliziert und direkt vor Ort ermöglicht.

Das Ortsgericht Langenselbold ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern eine wohnortnahe Anlaufstelle für verschiedene Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Ortsgerichts Langenselbold gehören:

- Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien/Abschriften

- Erstellung von Sterbefallanzeigen für das Amtsgericht
- Mitwirkung bei der Erbenermittlung
- Feststellung und Schätzung von Grundstücks-/Gebäudewerten
- Sicherungen von Nachlässen

Unser Ziel ist es, Ihnen bei diesen Anliegen kompetent, vertrauensvoll und mit kurzen Wegen zur Seite zu stehen.

Auf dieser Website finden Sie alle wichtigen Informationen rund um unsere Dienstleistungen, gesetzliche Grundlagen, Sprechzeiten sowie Kontaktdaten. Für eine persönliche Vorsprache bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein.
Ihr Ortsgericht Langenselbold

Persönliche Sprechstunden

Termine - jeweils am Dienstag -


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im Juli 2026:

7. Juli 2026

14. Juli 2026

21. Juli 2026

28. Juli 2026

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im August 2026:

4. August 2026

11. August 2026

18. August 2026

25. August 2026

Terminvergabe


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Terminvergabe nur nach vorheriger Vereinbarung

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin – telefonisch oder per E-Mail.
Nur so können wir sicherstellen, dass wir uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen können.

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In dringenden Fällen ist nach vorheriger Absprache auch eine kurzfristige individuelle Terminvergabe möglich.

Kontaktaufnahme – schnell und unkompliziert

Kontaktformular

Am einfachsten und schnellsten erreichen Sie das Ortsgericht Langenselbold per E-Mail.
Nutzen Sie dazu gerne das Kontaktformular auf dieser Website – Ihre Anfrage wird automatisch per E-Mail an uns übermittelt.

Wir melden uns zeitnah per E-Mail bei Ihnen zurück.
So können wir Ihr Anliegen zügig und effizient bearbeiten.

Telefonische Erreichbarkeit

Sie können uns auch telefonisch kontaktieren.
Bitte beachten Sie, dass das Büro nicht durchgehend besetzt ist.
Hinterlassen Sie in diesem Fall einfach eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – wir rufen Sie so bald wie möglich zurück.

Bürgerservice: Antragsformulare

Hier finden Sie vorbereitete Formulare, damit Sie Ihren Schätzungsantrag ohne große Schwierigkeiten einfach und korrekt einreichen können.


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